Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verbraucherzentrale NRW: Abmahnung wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß auf eBay

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat kürzlich einen unserer Mandanten wettbewerbsrechtlich abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass unser Mandant im Internet über die Handelsplattform eBay unzulässige Produkte zum Kauf angeboten habe und damit gegen eine landesrechtliche Verordnung verstoßen habe. Konkret geht es um den angeblichen Verkauf von "Himmelslaternen", was gegen die Fluglaternenverordnung NRW verstoße. Bei dem Angebot dieser Produkte weise unsere Mandant in rechtswidriger Weise nicht darauf hin, dass ein Nutzungsverbot diesbezüglich gelte. Außerdem verwende unser Mandant Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht in deutscher Sprache verfügbar seien. Auch dies sei ein Wettbewerbsverstoß.

Forderungen:

Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzungen fordert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 260,00 €. Der Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vereinbart würde. Wir raten grundsätzlich davon ab, Unterlassungserklärungen mit pauschaler Vertragsstrafenregelung abzugeben. Dies ist meist nachteilhaft für den Abgemahnten.

Abmahnung erhalten - was tun?

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gilt, das sich Abgemahnte unbedingt von einem auf dem Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vertreten lassen sollten. Nach umfassender Überprüfung des gesamten Sachverhalts stehen verschiedene Verteidigungsoptionen im Raum. Durch ein vorschnelles und eigenständiges Unterzeichnen einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung können Sie sich wichtige Rechte abschneiden, zudem können solche Unterlassungserklärungen oft als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie daher bei Abmahnungen folgende Grundregeln:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig
  • Beachten Sie gesetzte Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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