Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Klage vor dem LG Mannheim: Kanzlei Heidicker vertritt Mandanten gegen die AUDI AG

Unsere auf dem Gebiet des Markenrechts spezialisierte Fachanwaltskanzlei vertritt aktuell einen Mandanten, der von der AUDI AG durch deren Rechtsanwälte Kessler Kaiser vor dem Landgericht Mannheim verklagt wurde. In der Klage heißt es, unser Mandant hätte im Internet die Markenrechte von Audi verletzt.

Die Klageschrift der Kessler Kaiser Rechtsanwälte beinhaltet den Vorwurf mehrerer Markenrechtsverletzungen. Unser Mandant soll im Internet Autozubehörteile zum Kauf angeboten haben, die mit geschützten Markenzeichen der AUDI AG versehen seien, obwohl es sich bei den Teilen nicht um Originalware der AUDI AG gehandelt habe. Diese ist Markeninhaberin unter anderem folgender Marken, die jeweils beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen sind:

  • Vier Ringe dreidimensional (000018762)
  • Vier Ringe zweidimensional (017884599
  • Vier Ringe Ränder (017888903)

Über das Internet soll unser Mandant Autozubehörteile angeboten haben, die mit den genannten Marken versehen gewesen sein sollen. Da es sich dabei nicht um Originalware der AUDI AG gehandelt haben soll, liege eine Markenrechtsverletzung gemäß Artikel 9 Abs. 1 UMV, bzw. § 14 Abs. 1 MarkenG vor.

Auf eine angeblich zuvor ausgesprochene außergerichtliche Abmahnung soll unser (damals noch nicht von uns vertretene) Mandant nicht reagiert haben. Daher machte die AUDI AG ihre vermeintlichen Ansprüche nunmehr gerichtlich geltend.

Klageforderung:

Eingeklagt wird vor dem Landgericht Mannheim ein Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch, sowie ein Rückrufanspruch.

Der Unterlassungsanspruch bezieht sich darauf, dass das Gericht unserem Mandanten für die Zukunft verbieten soll, die angeblich markenrechtsverletzenden Handlungen zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes gegen ein derartiges gerichtliches Verbot würde unserem Mandanten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro drohen, ersatzweise sogar Ordnungshaft.

Wie sollte auf eine Klage reagiert werden?

Wenn Ihnen eine Klage zugestellt wurde, ist Eile geboten. Der Grund: Es läuft mit Zustellung der Klage eine Frist, binnen derer die sogenannte Verteidigungsbereitschaft angezeigt werden muss. Wird diese Frist versäumt, kann ein Versäumnisurteil erlassen werden. Aus diesem könnte die Gegenseite (d.h. die Klägerin) die Zwangsvollstreckung betreiben, § 708 Nr. 2 ZPO. Hinzukommt, dass bei einem Versäumnisurteil die säumige Partei die vollständigen Kosten des Rechtsstreits (Gerichtskosten und Anwaltskosten) zu tragen hat, § 91 ZPO.

Wichtig: Vor einem Landgericht herrscht Anwaltszwang! Das bedeutet, die beklagte (und auch klägerische) Partei kann sich nicht selbst verteidigen. Handlungen, die von einer beklagten oder klägerischen Partei selbständig vorgenommen werden, sind prozessrechtlich unwirksam.

Nach Zustellung einer Klageschrift sollten Sie daher umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung und Verteidigung in Ihrem Fall beauftragen. Die nicht zu verpassende Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft beträgt 14 Tage.

Wie eine Klage vermieden werden kann:

Bereits unverzüglich nach Erhalt einer außergerichtlichen Abmahnung sollten Betroffene eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit der Überprüfung und Verteidigung beauftragen. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert oder selbständig beantwortet werden. In beiden Fällen könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten. Diese sollten nach Möglichkeit bereits aus Kostensicht vermieden werden.

Ob eine zuvor ausgesprochene Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist oder nicht, ist eine individuell zu beantwortende Frage. Naturgemäß kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. Jedenfalls vertreten wir allerdings die These, dass niemand "vergessen" wird. In aller Regel werden unbeantwortete Abmahnungen nach einiger Zeit in einem gerichtlichen Verfahren wieder aufgegriffen und die vermeintlichen Ansprüche auf diese Weise geltend gemacht.

Nach Beauftragung unserer Kanzlei im Rahmen eines Klageverfahrens prüfen wir den Fall natürlich zunächst umfassend. Sodann erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der rechtssicheren und möglichst kostengünstigen Lösung für unseren Mandanten. Wie genau diese Strategie aussieht, hängt selbstverständlich davon ab, was im Einzelfall genau von der Gegenseite unserem Mandanten vorgeworfen wird.

Sollten Sie ebenfalls eine Klage, eine Abmahnung, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder ähnliche Post erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz im gesamten Bundesgebiet gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat in einer hohen vierstelligen Anzahl erfolgreich Mandanten vertreten, die u.a. markenrechtlich abgemahnt worden sind. Wir berichten regelmäßig in unserem Abmahnblog über derartige aktuelle Fälle. Gerne beraten und vertreten wir auch Sie. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.

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