Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erfolg der Kanzlei Heidicker im gerichtlichen Filesharing Verfahren: Aktuelle Klagerücknahmen der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH

Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über zwei Klageverfahren der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH. In den beiden Verfahren wurde die jeweilige Beklagtenseite jeweils durch unsere Kanzlei vertreten.

Im Jahre 2011 und 2012 wurden unsere Mandanten durch die vorbezeichneten Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen außergerichtlich auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch genommen. Die Abmahnungen wurden durch die bekannten Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter und Beller sowie Rechtsanwälte Urmann + Collegen ausgesprochen.

Nach eingelegtem Widerspruch gegen zwei Mahnbescheide, welche der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrage der beiden Rechteinhaber beantragt hatte, wurden zunächst die Ansprüche vor dem Amtsgericht Kassel, als auch dem Amtsgericht Lörrach im streitigen Verfahren begründet.

Nunmehr wurden beide Klagen zurückgenommen!

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Klagen vor dem anberaumten Termin zurückgenommen wurden.

So wurde in einem der beiden Verfahren die Klägerseite per richterlichen Hinweis auf die unzureichende Beweisführung hinsichtlich der Rechteinhaberschaft und der Ermittlung des vermeintlichen Rechtsverletzers aufmerksam gemacht. Die Verfahrenskosten sind daher nunmehr von den klagenden Rechteinhabern zu leisten.

Die von unserer Kanzlei geführten Verfahren bestätigen die bereits in der Vergangenheit aufgetretenen Fragen zur Ordnungsgemäßheit der Ermittlungsergebnisse hinsichtlich der vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen.

Offensichtlich sind, entgegen der aus diversen Abmahnschreiben bekannten Auffassung der Gegenseiten, die Ermittlungsergebnisse als zweifelhaft und keinesfalls sicher zu qualifizieren.

Auch in den von uns geführten Verfahren war die Debcon GmbH in Ihrer Funktion als Inkassounternehmen, über die wir bereits mehrfach berichtet haben, zur außergerichtlichen Einziehung der geltend gemachten Forderungen beauftragt worden.

Die in schöner Regelmäßigkeit versendeten Aufforderungsschreiben der Firma Debcon GmbH sind daher aufgrund der aktuellen Entwicklung ebenfalls in Zweifel zu ziehen.

Der Vorgang zeigt eindrucksvoll, dass es sich lohnt, gegen die geltend gemachten Forderungen mit Hilfe eines fachkundigen und im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes vorzugehen! Ferner lohnt es sich aufgrund neuerer Entwicklungen in der Rechtsprechung konsequent in der Verteidigung zu bleiben und sich möglicherweise auch nicht vorschnell auf einen Vergleich einzulassen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, ein Forderungsschreiben, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil besteht darin, dass wir Ihre Gegner bereits kennen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

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