In dieser Woche erreichten uns zahlreiche Anfragen und Mandatierungen für Abmahnungen des BVB, die im Auftrag durch die Kanzlei Becker & Haumann ausgesprochen wurden. Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. immer der Vorwurf, der Adressat habe Tickets für BVB Spiele zu überhöhten Preisen veräußert. Hierbei ist stets das Onlinemarktportal eBay betroffen.
Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.
Von den Abgemahnten werden einerseits Beträgen zwischen 250, 00 € und 800, 00 € gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Verteidigung:
Es bestehen mehrere Möglichkeiten einer zielgerichteten Verteidigung. Die Art der Verteidigung hängt zunächst davon ab, ob der Verstoß tatsächlich zutrifft. Trifft dieser zu, bestehen aus unserer Erfahrung gute Möglichkeiten, die geltend gemachten Beträge zu reduzieren und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden. Ferner sind wir im Stande auch zu verhindern, dass gegen den Abgemahnten auch das Verbot verhängt wird, weitere Tickets zu erwerben. Wir haben bereits eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unterhttp://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!