Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA vom 01.12.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung vor.Der Vorwurf lautet auf unautorisierten Ticketverkauf zu überhöhten Preisen entgegen der Allgemeinen Ticketbedingungen über die Internethandelsplattform eBay. Darüber hinaus wird die Abbildung des Stadionplans aus urheberrechtlicher Sicht gerügt.

Bereits zuvor haben wir über vergleichbare Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann für andere Fußballvereine, wie Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Bayer 04 Leverkusen sowie Werder Bremen berichtet.Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

Der Vorwurf wird auf die Ziffer 10.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gestützt, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 13) vorsieht.

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Neben der Frage der Wirksamkeit der ATGB sollte geprüft werden, ob dem Grunde nach ein Verstoß gegen die AATGB erfolgt ist. Dies wäre z.B. nicht der Fall, wenn die Tickets nicht über ein Internetauktionshaus angeboten wurden und keine Weitergabe oberhalb von 15% zum Originalpreis erfolgt ist.

Vorsicht!

Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen. 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln: 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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