Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnung von Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob vom 27.11.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan zur rechtlichen Überprüfung vor. Wir hatten bereits in der näheren Vergangenheit über Abmahnungen von Frau Claudia Morgan berichtet.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße über einen gewerblichen Ebay- Shop gerügt:

  • Unzulässige Klausel zu Versandkosten
  • Keine Aufschlüsselung der Versandkosten
  • Kein Warnhinweis nach Produktsicherheitsgesetz
  • Keine Angaben über Vertragstextspeicherung
  • Keine Pflichtinformation nach Art. 246c Nr. 3 EGBGB

Aufgrund der vorgenannten vermeintlichen Wettbewerbsverstöße wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Unserer Auffassung nach ist die Unterlassungserklärung nachteilhaft vorformuliert.

Sofern die Vorwürfe zu treffen, sollte hingegen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wir raten dazu die Abmahnung keinesfalls zu ignorieren, da sonst das Risiko einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung droht. Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 20.000,00€ in Höhe von 984,60€ geltend gemacht.

Im Rahmen von Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht ist es besonders wichtig sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Zusätzlich zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen.

Das Wettbewerbsrecht hat viele Tücken, die sie im Regelfall nur mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich meistern können. Wir erfahren dies in unserer täglichen Praxis immer wieder. Lassen Sie sich daher auf keinerlei Experimente ein, sondern suchen Sie sich fachkundigen Rat eines Spezialisten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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