Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung des Sport-Club Freiburg e.V. wegen Ticketverkauf über viagogo

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung des Sport- Club Freiburg e.V. wegen Ticketverkauf über die Plattform viagogo zur rechtlichen Überprüfung vor.

In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen durch Verkauf von Tickets für Heimspiele des Sport- Clubs Freiburg e.V. gerügt.Laut § 10.2 der ATGB ist das Anbieten von Tickets über nicht vom Sport- Club Freiburg e.V. autorisierten Verkaufsplattformen, wie Z.B. ebay, viagogo etc. untersagt. 

Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unterlassungserklärung

Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig vorformuliert und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden.

Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Unter Verweis auf die ATGB wird behauptet, dass für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00€ ausgesprochen werden kann.

Die konkret geforderte Vertragsstrafe beläuft sich auf 1.250,00€.

Bei fristgemäßer Teilzahlung eines Betrages in Höhe von 750,00€ wird der Verzicht auf die Restsumme in Höhe von 500,00€ in Aussicht gestellt.

Verteidigung:

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH zur Frage des Kartenverkaufs erscheint es fraglich, ob die verwendete Klausel, wonach ein Verkauf zu höheren Preisen verboten ist, einer rechtlichen Überprüfung Stand hält.

In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob die zugrunde gelegten AGB wirksam gegenüber dem Adressaten der Abmahnung vereinbart worden sind, d.h. zwischen dem Adressaten und dem Verein ein Vertragsverhältnis besteht. Andernfalls liefe die Abmahnung bereits ins Leere.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. 

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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