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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen „Filesharing“erhalten? Ein kleiner Rückblick und Ausblick auf 2015

Die Abmahnwelle wegen Filesharing war auch im Jahre 2014 weiter erheblich spürbar. Die ersten Abmahnungen aus dem Jahre 2015 liegen uns bereits vor und es ist nicht damit zu rechnen, dass diese entscheidend weniger werden. Der Schock ist meist groß, wenn der Abmahnadressat in seinem Briefkasten eine Abmahnung nebst vorbereiteter Unterlassungserklärung und Zahlungsforderungen regelmäßig im drei bis vierstelligen Bereich vorfindet.

Beim sogenannten Filesharing werden Dateien über Internettauschbörsen (bittorrent, eMule, eDonkey, etc.) „getauscht“.

Die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen liegt hier im Detail.

Denn oft wissen die Nutzer solcher Tauschbörsen nicht einmal, dass von ihrem Internetanschluss die ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung im Rahmen des Herunterladens durch das gleichzeitige Anbieten des geschützten Werkes vorgenommen wird.

Gegenstand solcher Filesharing- Abmahnungen sind neben Musikwerken ( German Top 100 Single Charts, Kontor House of House, Bravo Hits etc.) und Hörbuchwerken, sowie Film- und TV- Serienwerke auch Softwarewerke (PC- Spiele, Musikbearbeitungsprogramme, etc.)

Im Jahre 2014 war jedoch zu erkennen, dass Abmahnungen wegen Filmwerken weitaus mehr ausgesprochen wurden. Gerade die großen Kanzleien haben in diesem Bereich nach unserer Erfahrung zugelegt. Unsere Einschätzung aufgrund unserer Mandatszahlen geht dahin, dass Abmahnungen wegen Musikwerken etwas weniger geworden sein dürften, was selbstverständlich keinen Freibrief darstellen sollte.

Wir verteidigen Sie hierbei kompetent und zielgerichtet gegen Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharing. Insgesamt ist festzustellen, dass aufgrund der für den Verbraucher in den letzten Monaten verbesserten Rechtsprechung das Verteidigungsspektrum und die Verteidigungsaussichten weitaus günstiger sind als noch vor einigen Jahren.

Gleichzeitig ist jedoch auch festzustellen, dass die Klageverfahren, die durch die Kanzleien angestrengt werden sich häufen. Gerade deshalb lohnt es sich, sich bereits bei Erhalt der Abmahnung mit einer spezialisierten Kanzlei wie uns in Verbindung setzen. Viel mehr als in den vergangenen Jahren gelingt es uns Rechtsanwälten für unsere Mandanten in vielen Fällen bei geeigneten Sachverhalten die Angelegenheit bereits außergerichtlich ohne Zahlung an die Abmahnkanzlei einer Erledigung zuzuführen.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil. Wir haben bereits gegen alle bekannten Abmahnkanzleien in diesem Bereich verteidigt. Bei einigen der bekanntesten Abmahnkanzleien schauen wir auf eine dreistellige Anzahl an Mandaten gegen nur eine Kanzlei zurück.

Wie können Sie uns beauftragen?

  • Rufen Sie uns an, eine erste Einschätzung Ihres Falles ist kostenlos
  • Senden Sie uns IHR Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail, Fax, per Post oder über unser Kontaktformular zu, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie unverbindlich zwecks einer Ersteinschätzung zurück
  • Wir nennen Ihnen sodann auch unser Honorar für den Fall einer Beauftragung
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