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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 29.12.2014 – Forderung 536,00€!

Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 29.12.2014 – Forderung 536,00€!

Derzeit liegt unserer Kanzlei ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes Hünfeld über einen Forderungsbetrag in Höhe von 536,00€ zur Bearbeitung vor.

Der geltend gemachten Forderung liegt eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vom 15.12.2011 zugrunde. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk, an welchem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.

Im Abmahnschreiben wurde neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Wie auch viele andere einschlägige Rechteinhaber in der Vergangenheit, ist nunmehr auch die DigiRights Administration GmbH dazu übergegangen, die geltend gemachten Forderungen in den zuvor versendeten Abmahnungen auch gerichtlich geltend zu machen.

Durch den vor Ablauf des Jahres 2014 erlassenen Mahnbescheid wurde zunächst der Eintritt der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt.

Dies bestätigt einmal mehr die von uns schon seit langem vertretene These, dass „niemand vergessen wird“, wenngleich auch noch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Richtig reagieren!

Keinesfalls sollten Sie einen solchen Mahnbescheid ignorieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Bleiben Sie ruhig und holen sich umgehend rechtlichen Rat eines im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes ein. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.

Sofern der Vorwurf in der Sache zutrifft und nicht entkräftet werden kann, besteht unserer Erfahrung nach die Möglichkeit mit der Gegenseite über die geltend gemachte Kostenforderung zu verhandeln.

Die immer häufiger anzutreffende Konstellation eines Mahnbescheides zeigt eindeutig, dass es sinnvoll ist, sich bereits bei Erhalt einer Abmahnung mit dieser auseinander zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.

Je früher reagiert wird, desto bessere Ergebnisse lassen sich erzielen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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