Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Herrn Ralph Schneider vom 25.11.2014 durch die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling aus Berlin wegen der Verwendung von 5 Produktfotos: Forderung: 8494, 40 €!!!

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling vor, in denen diese für den Fotografen Ralph Schneider aus Köln Unterlassungs- Beseitigungs- Auskunfts- und Zahlungsansprüche wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend machen.

Gegenstand des urheberrechtlichen Vorwurfs an unseren Mandanten ist, dass dieser insgesamt 5 Fotografien auf eBay verwendet habe, an denen Herrn Schneider die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Die Fotos zeigen Gläser und Hüte.

Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auffallend ist, dass eine solche dem Abmahnschreiben jedoch nicht beiliegt.

Besonders ins Auge fällt die außergewöhnlich hohe Geldforderung, die im Abmahnschreiben geltend gemacht wird. Diese beläuft sich unter dem Ansatz eines Gegenstandswertes von über 40.000,00 € auf 8494, 40 €. Wir halten nach erster Überprüfung den geltend gemachten Betrag für überhöht.

Dennoch muss und sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Dies gilt besonders im Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch, der im Falle der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung zu einem enormen Kostenrisiko im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens werden kann. So liegen das Prozesskostenrisiko bei einem angenommen Streitwert von 40.000,00 € bereits bei 7502, 96 €.

Alleine diese Zahlen zeigen, dass eine spezialisierte Beratung und Vertretung in solchen Fällen unbedingt nötig erscheint. Gerade das Ignorieren einer solchen Abmahnung kann daher recht kostspielig werden, wie man sieht.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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