Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Sky: Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG wegen der unerlaubten Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung in Gastwirtschaft

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor, in der unsere Mandantschaft vorgeworfen wird, das Programm von Sky ohne gewerbliches Abonnement ausgestrahlt zu haben. Die Abmahnung datiert auf den 11.12.2014.

Wie wir bereits in zahlreichen Fällen berichtet haben, werden wir immer wieder mit Fällen betraut, in denen Kneipeninhabern, Gastronomieeinrichtungen oder Vereinsheimen vorgeworfen wird, dass das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, insbesondere Fußballbundesliga-Spiele, ohne entsprechendes Gastro-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Häufig sind in diesen Konstellationen diejenigen Fälle anzutreffen, in denen eine private Smartcard verwendet wird, um das Programm von Sky zu empfangen.

Ohne gewerblichen Abonnementvertrag stellt dies eindeutig eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dar.

Auch in dieser Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von ca. 3500, 00 € gefordert.

Die Abmahnungen müssen besonders ernst genommen werden, da die Ansprüche bei Nichterfüllung bzw. ausbleibender Reaktion des Abgemahnten regelmäßig konsequent verfolgt werden. Richtiges Handeln ist hier unbedingt angezeigt, da wir die Erfahrung bei vielfacher Übernahme und Überprüfungen anderer Mandate gemacht haben, dass viele Betroffene vorschnell durch die eigenen Anwälte in Verfahren gedrängt werden, die nicht zu gewinnen sind. Urheberrecht ist Spezialwissen.

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Da die Streitwerte im Urheberrecht und gerade auch in den Sky Angelegenheiten sehr hoch sind, kann ein bereits nur kleiner falscher Ratschlag sehr teuer werden. Wir wissen jedoch, warauf es ankommt und beraten Sie im Falle eines Falles gern!

Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit mit unserer Erfahrung zur Verfügung, da wir bereits bundesweit zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten haben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil ist, dass wir aufgrund unserer Erfahrung Ihren aktuellen Gegner bereits kennen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.