Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an der TV-Folge „The Big Bang Theory – The Prom Equivalency“ vom 12.01.2015

Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an der TV-Folge „The Big Bang Theory – The Prom Equivalency“ vom 12.01.2015

Aktuell wird eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an TV-Folge „The Big Bang Theory – The Prom Equivalency“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat, durch unsere Kanzlei rechtlich überprüft.

Rat:

Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese unserer Auffassung nach nachteilig formuliert ist. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen der Erklärung schneiden Sie sich möglich Einwendungen gegen den Vorwurf bereits zu Beginn ab.

Forderung:

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 469,50€ gefordert.

Dem Betrag liegt ein pauschaler Lizenzschadensersatz in Höhe von 300,00€.

Zudem enthält der Betrag von 169,50€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.300,00€.

Hinsichtlich der geltend gemachten Kosten ist die Frage zu klären, ob eine Haftung des Anschlussinhabers entkräftet werden kann. Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, lassen sich erfahrungsgemäß Vergleiche mit der Gegenseite schließen.

Die Haftungsfragen im Filesharing sind sehr vielschichtig, so dass eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angezeigt ist.

Wir raten Folgendes zu beachten:

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat!

So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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