Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an TV-Folgen „Sons of Anarchy – Papa´s Goods“ und „Sons of Anarchy – Red Rose“ vom 13.01.2015

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an TV-Folgen „Sons of Anarchy – Papa´s Goods“ und „Sons of Anarchy – Red Rose“ vom 13.01.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über eine bittorrent Internettauschbörse TV-Folgen „Sons of Anarchy – Papa´s Goods“ und „Sons of Anarchy – Red Rose“ ab.

Konkret lautet der Vorwurf auf Öffentliche Zugänglichmachung der besagten Werke. Viele Mandanten stellen sich immer wieder die Frage, warum Ihnen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Werke zum Download angeboten zu haben. Dies liegt in der Eigenart der Tauschbörsen, was viele tatsächliche Nutzer nicht wissen. So werden gleichzeitig mit dem Download entsprechende Werke auch anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten.

Genau an dieser Stelle liegt der urheberrechtliche Vorwurf und der den Adressaten vorgeworfene Verstoß gegen § 19 a UrhG, wonach es nur dem Rechteinhaber (oder demjenigen, dem die Rechte übertragen wurden) erlaubt ist, die streitgegenständliche Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Von dem Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zusätzlich werden ein Lizenzschadensersatz und Abmahnkosten angesetzt.

Forderung: pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00€

Wir vertreten die Auffassung, dass die geltend gemachte Kostenforderung als überhöht zu qualifizieren ist! Insbesondere der in Ansatz gebrachte Schadensersatz in Höhe von 700,00€ muss angezweifelt werden.

Im ersten Schritt muss zunächst die Frage geklärt werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Das „Herzstück“ einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren.

Bleiben Sie nicht untätig! Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist ein schlechter Rat!

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.

So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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