Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der TV-Folge „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der TV-Folge „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“

Aktuell verteidigt unsere Kanzlei gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber eine Verletzung der Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienwerk „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“, durch ein vermeintliches öffentliches Zugänglichmachen über eine bittorrent Tauschbörse vorgeworfen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung ( 469,50€) sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Unserer Kanzlei ist aus einer Vielzahl von bearbeitenten Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für unterschiedliche Rechteinhaber bekannt, dass die Ansprüche konsequent gerichtlich durchgesetzt werden.

Vermeiden Sie es die aus unserer Sicht nachteilig für Sie vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind.

In Abmahnungsfällen dieser Art ist eine fachkundige und kompetente Beratung und Vertretung von entscheidender Bedeutung. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass ein Klageverfahren mit einem hohen Prozesskostenrisiko verbunden ist.

Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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