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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton wegen des Kaufes einer Gledbörse durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Erneute Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton wegen des Kaufes einer Gledbörse durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrfach über markenrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner im Auftrag der Firma Louis Vuitton wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen berichtet.

Aktuell liegt uns eine weitere Abmahnung vom 10.12.2014 vor. Im Rahmen eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens beim Hauptzollamt Frankfurt am Main soll festgestellt worden sein, dass unsere Mandantschaft eine Geldbörse mit Kennzeichen der Firma Louis Vuitton nach Deutschland einführen wollte.

Bei der beschlagnahmten Geldbörse soll es sich um kein Originalprodukt der Firma Louis Vuitton handeln.

Zusätzlich zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag für das Beschlagnahmeverfahren in Höhe von 200,00 € verlangt.

In der Abmahnung wird auf die bestehenden markenrechtlichen Eintragungen der Firma Louis Vuitton an der EU-Marke 000 015 610 „LOUIS VUITTON" sowie auf die EU-Marke 000 015 602 (Bildmarke „Toile Monogram") und 000 015 628 Logo „LV“ hingewiesen.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

                  

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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