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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 02.02.2015

Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 02.02.2015

Zu Beginn der 7 KW 2015 wurde uns wiederum eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform eBay zugrunde.

Gerügt wurden u.a. in den uns vorgelegten Abmahnungen folgende Wettbewerbsverstöße:

-          Fehlerhafte Belehrung über Fristbeginn bei Widerrufsbelehrung

-          Fehlendes Muster- Widerrufsformular

-          Fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für Waren

Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Aus unserer Sicht ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nachteilig vorformuliert und sollte in dieser Fassung nicht unterzeichnet werden.

Sofern die Vorwürfe allerdings berechtigt sind, raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Darüber hinaus wird für die Rechtsverfolgung eine Kostenpauschale in Höhe von 232,05€ eingefordert.

Im Zusammenhang mit der Verteidigung einer solchen Abmahnung sollten die betroffenen Onlineauftritte dringend einer Überprüfung auf Ihre Wettbewerbskonformität unterzogen werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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