Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Mario Nitze, Inhaber Melko-Trendshop wegen Verstoß gegen GPSGV – Warnhinweise bei Spielzeug – durch Rechtsanwalt Andreas Opitz vom 06.02.2015

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Herrn Mario Nitze, Inhaber von Melko Trendshop vom 06.02.2015 vor. Die Abmahnung wurde die Kanzlei Andreas Opitz ausgesprochen.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass sie bei der Bewerbung eines Spielzeugs gegen die GPSVG, der Verordnung zum Geratäte- und Produktsicherheitsgesetz verstoßen habe. Danach müssen bei bestimmten Spielzeugen Warnhinweise vorhanden sein, die auf mögliche Gefahren mit dem Umgang von Spielzeug hinweisen. Diese müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen.

Ein solcher Warnhinweis soll bei unserer Mandantschaft nicht vorhanden gewesen sein. Die Abmahnung stützt sich auf das Wettbewerbsrecht. Von unserer Mandantschaft werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Kosten in Höhe von 480, 20 € netto gefordert.

Wir können nicht anraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form abzugeben, da diese eine feste Vertragsstrafe in Höhe 5010, 00 € enthält.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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