Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrecht- Forderung einer Vertragsstrafe des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 in Höhe von 3.000,00€

Wettbewerbsrecht- Forderung einer Vertragsstrafe des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 in Höhe von 3.000,00€

Aktuell liegt uns eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 zur Bearbeitung vor.

Es wird auf eine durch unseren Mandanten seinerzeit abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung Bezug genommen.

In der Unterlassungserklärung hatte unser Mandant sich u.a. dazu verpflichtet im elektronischen Geschäftsverkehr den Kunden über die Vertragstextspeicherung zu informieren.

Aufgrund eines fehlerhaften gewerblichen Angebotes bei eBay wurde nun die Verwirkung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00€ geltend gemacht.

Zunächst sollte in einem solchen Fall durch einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden, ob die Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach berechtigt ist.

Der Fall zeigt eindeutig, wie wichtig die Überprüfung der im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen betroffenen Onlineauftritte ist.

Die Praxis zeigt, dass das vorschnelle Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gravierende Folgen haben kann. Selbstverständlich sollte in Fällen, in denen die Vorwürfe begründet sind, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erwogen werden. Allerdings muss mit der Abgabe einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung auch die Überprüfung der Wettbewerbskonformität der Onlineauftritte einhergehen.

Eine solche Überprüfung sollte durch einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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