Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Zahlreiche aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, Bayer 04 Leverkusen GmbH, SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA und Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG in den Kalenderwochen 9. und 10. aus 201

Zahlreiche aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, Bayer 04 Leverkusen GmbH, SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA und Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG in den Kalenderwochen 9. und 10. aus 2015

In der Kalenderwoche 9/2015 sowie zu Beginn der 10. Kalenderwoche 2015 erreichten unsere Kanzlei eine Vielzahl von Anfragen von Abgemahnten, die eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann erhalten haben. Die Abmahnungen, die uns zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung übergeben wurden, wurden im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, Bayer 04 Leverkusen GmbH, SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA und Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG ausgesprochen.

Den Abmahnungen ist jeweils der gleiche Vorwurf zu entnehmen. Ausweislich der Schreiben, habe man nachweislich festgestellt, das Tickets für Heimspiele der Bundesligavereine entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über das Internet angeboten bzw. veräußert wurden.

Laut der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) werden die kommerzielle Veräußerung sowie das öffentliche Anbieten von Tickets über Internetauktionshäuser (z.B. eBay) oder viagogo untersagt. In einigen ATGB wird die Möglichkeit des Anbietens unter gleichzeitiger Festlegung eines Festpreises von 10- 15% über dem Originalpreis als zulässig bewertet.

Sodann wird in der Abmahnung jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von zwischen 250,00 € - 1.000,00€.

Unterlassungserklärung abgeben?

Vorsicht! Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Verteidigung:

Es bestehen mehrere Möglichkeiten einer zielgerichteten Verteidigung. Die Art der Verteidigung hängt zunächst davon ab, ob der Verstoß tatsächlich zutrifft. Trifft dieser zu, bestehen aus unserer Erfahrung gute Möglichkeiten, die geltend gemachten Beträge zu reduzieren und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden. Wir haben bereits eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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