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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 20.02.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entert. GmbH Filmwerk „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 20.02.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entert. GmbH

Aktuell vertreten wir den Adressaten einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des Vorwurfes der öffentlichen Zugänglichmachung über eine Internettauschbörse (Filesharing).

Vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen ist oft nicht bewusst, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anbieten.

Doch genau hier besteht der rechtliche Anknüpfungspunkt für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung.

In der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ gerügt.

Zur außergerichtlichen Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und des Lizenzschadensersatzes wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt.

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren!

Wir raten dazu sich im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Unterzeichnen Sie im eigenen Interesse nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese unserer Ansicht nach nachteilig vorformuliert ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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