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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Am 11.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Im vorliegenden Fall wird dem Betreiber eines Vereinsheims vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - insbesondere das Fußballbundesliga-Spiel Borussia Dortmund gegen FC Augsburg - ohne entsprechendes Vereinsheim-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 2.656,80 € und der Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.044,40 Euro, insgesamt also 3701,20 € gefordert. Außerdem wird eine Auskunft darüber gefordert, an welchen Tagen das Fernsehprogramm jeweils öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Für den Fall, dass unsere Mandantschaft beabsichtige, ein gewerbliches Abonnement bei der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG abzuschließen, sei die Gegenseite dazu bereit, gegen eine Zahlung von 1.107,00 € auf weitere Ansprüche zu verzichten.

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Insbesondere muss die genaue Einzelfallkonstellation einer konkreten Prüfung unterzogen werden. Immer wieder ergeben sich hieraus mögliche Verteidigungsansätze.

Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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