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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung eines Bildes im Internet

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung eines Bildes im Internet

In der 11. Kalenderwoche wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Verwendung eines Bildes auf der Internetseite unseres Mandanten, an dem die Corbis GmbH die Rechte hält.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird eine Auskunft darüber verlangt, wie lange das Bild auf der Internetseite verwendet wurde. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Lizenzschadensersatzes und der sich daraus berechnenden Kosten der Rechtsverfolgung.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung sollte dann unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Aufgrund der Bearbeitung von zahlreichen Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können wir eine große Erfahrung in diesem Bereich aufweisen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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