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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015

Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015

Unserer Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW).

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, gegen § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) zu verstoßen, in dem von Immobilienmaklern verlangt wird, in Wohnungsangeboten die Bezeichnung als „Wohnungsvermittler“ anzuführen.

Der Verein fordert sodann die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, in der für jeden Verstoß gegen die genannte Regelung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro anfallen würde. Außerdem wird die Begleichung einer „Abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 152,32 Euro verlangt.

WICHTIG:

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung genannten Vorwürfe ab.

Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Stattdessen raten wir dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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