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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen eBay-Angebot von Babyschuhen vom 15.4.2015

Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen eBay-Angebot von Babyschuhen vom 15.4.2015

Unsere Kanzlei hat kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten.

Im Abmahnschreiben wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, über die Internetauktionsplattform eBay selbstgehäkelte schwarz-gelbe Babyschuhe zum Kauf angeboten zu haben und diese im Angebot mit der geschützten Marke „BVB“ beworben zu haben. Dies würden Verletzungen des eingetragenen Markennamens und der geschäftlichen Bezeichnung „BVB“ darstellen. Zudem stelle die Verwendung eine Rufausbeutung i. S. d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar. In Folge dessen stünden der BVB Merchandising GmbH Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB; 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14, 15 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Sodann fordert die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte:

- Anzahl der verkauften Babyschuhe

- Einkünfte aus den Verkäufen

- Erzielter Gewinn

Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig dazu, den regelmäßig in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzanspruch zu beziffern.

Abschließend wird von unserer Mandantschaft der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren inkl. Auslagenpauschale in Höhe von 1.242,84 € gefordert, die sich aus einem angesetzten Streitwert von 25.000,00 € ergeben.

Vorsicht!

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Sie sollten die Abmahnung jedoch auch keinesfalls ignorieren! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Ihre Abmahnung sollte unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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