Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung der TV-Folge „The Americans – Salang Pass“ vom 08.04.2015

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung der TV-Folge „The Americans – Salang Pass“ vom 08.04.2015

Aktuell hat unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH erhalten. Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, die TV-Folge „The Americans – Salang Pass“ in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.

Dies stelle einen Verstoß gegen die §§ 16, 19a UrhG dar. Von unserer Mandantschaft wird in Folge dessen gem. § 97 Abs. 1 UrhG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € verlangt. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.

WICHTIG!

Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren! Die Kanzlei Waldorf Frommer könnte dann im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Jedoch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem könnten erhöhte Vertragsstrafen drohen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Achtung:

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung könnte eine solche Unterlassungserklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten sein. Eine Folge könnte sein, dass die gegnerische Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Wir raten:

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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