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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 10.04.2015

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 10.04.2015

Unsere Rechtsanwaltskanzlei erhielt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe auf eBay Karten des Spiels Bayer Leverkusen gegen FC Bayern München zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen GmbH verstoßen zu haben.

Folgende etwaige Rechtsverletzungen wurden konkret beanstandet:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Angebot auf eBay

- Preisaufschlag von über 15 Prozent

- Unautorisierte Abbildung des Sitzplans der „BayArena“

Im Abmahnschreiben wird sodann ausgeführt, dass der Bayer 04 Leverkusen GmbH zwar grundsätzlich der Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von bis zu 1.511,90 € und eine Einigungsgebühr in Höhe von 301,50 € zustehe, man sich aber mit der Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags von 250,00 € durch unsere Mandantschaft einverstanden erkläre.

Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

WICHTIG:

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung des Bayer 04 Leverkusen GmbH erhalten haben, wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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