Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Disney Enterprises, Inc. vom 21.04.2015

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Disney Enterprises, Inc. vom 21.04.2015

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Disney Enterprises, Inc. und der The Walt Disney Company GmbH zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt bekommen.

Im Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe Produktfälschungen nach Deutschland eingeführt, die geschützte Kennzeichen und Marken der Disney Enterprises, Inc. tragen würden und somit die geistigen Eigentumsrechte der Gegenseite verletzen würden. Konkret bezieht sich die Abmahnung auf DVDs, die unsere Mandantschaft erworben haben soll.

Sodann werden folgende Forderungen aufgestellt:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

2. Erteilung einer Auskunft u.a. über Herkunft, Vertriebsweg, Ankauf und Verkauf der DVDs

3. Zustimmung zur Vernichtung der DVDs durch den deutschen Zoll

4. Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 250.000,00 € in Höhe von 4.075,40 €

Sodann wird in der Abmahnung Lizenzschadensersatz zunächst dem Grunde nach geltend gemacht und soll erst nach Auskunftserteilung konkret beziffert werden.

Gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen muss überprüft werden, ob der Abmahnadressat auch tatsächlich im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Wichtig: Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 10.00,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgeschrieben ist.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, lassen Sie sich unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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