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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 27.04.2015

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 27.04.2015

Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen spricht aktuell im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen aus.

In einem uns vorliegenden Fall wird unserer Mandantschaft ein etwaiger Verstoß gegen das Markengesetz vorgeworfen. Konkret wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay schwarz-gelbe Armbänder zum Kauf angeboten und diese dabei mit „BVB“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „BVB“ verletzt worden.

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte:

- Anzahl der angebotenen und verkauften Armbänder

- Einkünfte aus den Verkäufen

- Erzielter Gewinn

Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 Euro.

Wichtig:

Falls Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben sollten, raten wir davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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