Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung mehrerer TV-Folgen in Tauschbörse vom 28.04.2015

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung mehrerer TV-Folgen in Tauschbörse vom 28.04.2015

Unserer Rechtsanwaltskanzlei hat kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf mehrerer vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an den TV-Folgen „Person of Interest - Q & A“, „Supernatural - The Executioner’s Song“ und „Supernatural - The Things Thy Carried“, an denen allesamt das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat. Konkret wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, diese TV-Folgen in der Tauschbörse „bittorent“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Sodann wird von unserer Mandantschaft verlangt, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.090,00 €. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 1.875,00 €.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

In diesem konkreten Sachverhalt kann es sinnvoll sein, eine sogenannte vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung für alle Folgen der abgemahnten Serien abzugeben. Dies hätte den Vorteil, dass - sofern evtl. weitere TV-Folgen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnten, im Falle etwaiger Folgeabmahnungen die Rechtsverfolgungskosten nicht mehr erstattungsfähig sind.

In Ihrem spezifischen Einzelfall muss zunächst geprüft werden, ob die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Wichtig ist auch, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann einen Mahnbescheid gegen Sie erlassen oder sogar Klage einreichen. Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.