Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Baumgarten Brandt reicht im Auftrag der KSM GmbH wegen Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein

Kanzlei Baumgarten Brandt reicht im Auftrag der KSM GmbH wegen Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat das Mandat zur Verteidigung gegen eine Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der KSM GmbH erhalten. Im November 2010 hatte unsere Mandantschaft eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, in der gegen sie der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Doctor Strange“ über eine Tauschbörse erhoben wurde.

Im Abmahnschreiben wurden sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für entstandene Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 850,00 € gefordert. Unsere Mandantschaft hatte damals - ohne, dass unsere Kanzlei zu diesem Zeitpunkt beauftragt gewesen ist - in keiner Weise auf die Abmahnung reagiert.

Daraufhin hatte die Gegenseite im Januar 2014 einen Mahnbescheid gegen unsere Mandantschaft beantragt und im Februar 2015 Klage vor dem Amtsgericht Bochum erhoben. Gegenstand der Klage ist die Forderung nach Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 555,60 Euro nebst Zinsen. Zudem wird ein vom Gericht festzusetzender Schadensersatzbetrag eingeklagt, der „jedoch nicht unter 400,00 Euro“ liegen solle.

Achtung:

Der vorliegende Fall zeigt eindrucksvoll und deutlich, dass ein Ignorieren einer Abmahnung nicht der richtige Weg ist. Es ist wichtig, sich im Falle einer solchen Abmahnung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden kann. Wie der Sachverhalt deutlich macht, können auch mehrere Jahre nach der Abmahnung, unter Beachtung der Verjährungsfrist, etwaige Zahlungsansprüche der Gegenseite gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Rat:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an uns! Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Ihre Abmahnung können Sie uns auch vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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