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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wichtige Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung / Abmahnung des RA Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan wegen eBay-Angebot

Wichtige Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung / Abmahnung des RA Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan wegen eBay-Angebot

Wir haben in unserer Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan erhalten. In der Abmahnung werden unserer Mandantschaft bei Angeboten auf der Internetauktionsplattform eBay folgende etwaige Verstöße vorgeworfen.

- Unzureichende Belehrung über den Bestellvorgang

- Fehlende Telefonnummer innerhalb des Impressums

- Werben mit Selbstverständlichkeiten

- Widersprüchliche Belehrung über Rücksendekosten nach Widerruf

- Fehlerhafte Angaben zur Textilkennzeichnung gem. Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 15 Abs. 3 Textilkennzeichnungsverordnung

TEXTILKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG:

Insbesondere auf den letzten etwaigen Verstoß soll nun näher eingegangen werden. Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung hat den Sinn, Verbraucher über die Zusammensetzung von Textilerzeugnissen zu informieren. Innerhalb der Verordnung ist detailliert geregelt, wie, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt der Verbraucher über die Zusammensetzung informiert werden muss.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann in wettbewerbsrechtlicher Sicht sehr hohe Gegenstandswerte verursachen!

Neben dem Inhalt der Kennzeichnung kann auch eine mangelhafte Platzierung, an der die geforderten Angaben aufgeführt werden, eine Abmahngefahr begründen. Es ist daher in diesem Zusammenhang äußerst wichtig, bei dem Verkauf von unter die Textilkennzeichnungsverordnung fallenden Produkten strengstens auf die Einhaltung dieser zu achten. Die Abmahngefahr bei Fehlern in diesem Bereich dürfte als sehr hoch qualifiziert werden.

Im vorliegenden Fall geht es konkret darum, dass unsere Mandantschaft innerhalb ihres eBay-Angebots die Kennzeichnung „Acryl“ als Textilbestandteil verwendet haben soll, welche keine im Sinne der Verordnung zugelassene Bezeichnung darstelle. Dieser Sachverhalt zeigt anschaulich, wie groß die Abmahngefahr bei Verstößen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung tatsächlich ist.

Forderung:

In der Abmahnung wird sodann die Abgabe der beigefügten oder einer anderen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. In der beigefügten Unterlassungserklärung istfür jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 Euro festgeschrieben.

Außerdem wird unsere Mandantschaft zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 Euro aufgefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten?

Die Abmahnung muss dann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wir raten, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Erklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Sie sollten eine Abmahnung jedoch auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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