Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas wegen etwaigem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG innerhalb eines eBay-Angebots vom 19.05.2015

Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas wegen etwaigem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG innerhalb eines eBay-Angebots vom 19.05.2015

Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei vor kurzem das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas erhalten.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgehalten, innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay Damenschuhe zum Kauf angeboten zu haben und dabei einen etwaigen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben. Konkret wird der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft bei mehreren durch die Gegenseite durchgeführten Testkäufen nach erfolgtem Ausüben des Widerrufsrechts nur den reinen Verkaufspreis und nicht die Portokosten erstattet habe. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 1 UWG dar.

Sodann wird unsere Mandantschaft in der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird unsere Mandantschaft zum Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.029,35Euro aufgefordert.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Beachten Sie folgende Hinweise:

Falls Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung sind, ist wichtig, dass Ihre Abmahnung stets unter Beachtung des konkreten Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft wird. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Es sollte stattdessen eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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