Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 26.05.2015

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 26.05.2015

Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Unserer Mandantschaft wird als gewerblicher Händler auf der Plattform eBay ein wettbewerbwidriges Verhalten vorgeworfen.

Vorwurf:

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB)

- Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes (Art. 246c Nr. 2 EGBGB)

Zusätzlich zu der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Betrag in Höhe von 232,05 Euro als Kostenpauschale eingefordert.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Grundsätzlich sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Stattdessen raten wir dazu, nach einer anwaltlichen Beratung und Prüfung Ihres Sachverhalts ggf. eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung kann jedoch erst nach Abstellen der Verstöße erfolgen. Gerne stehen wir Ihnen auch für die Erstellung rechtsicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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