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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz für die Melko GmbH vom 05.06.2015 wegen vermeintlichem Verstoß gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) auf eBay

Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz für die Melko GmbH vom 05.06.2015 wegen vermeintlichem Verstoß gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) auf eBay

Aktuell liegt uns eine weitere Abmahnung der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz vor.

Wiederum beinhaltet die Abmahnung den wettbewerbsrechtlichen Vorwurf eines Verstoßes gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) auf eBay. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen im Rahmen Ihrer angebotenen Waren über den gewerblichen eBay Account nicht die in § 11 der 2. GPSGV geforderten Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ vorgehalten zu haben.

Einerseits wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche eine feste Vertragsstrafe von 4.010,00€ vorsieht.

Darüber hinaus wird zum Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 Euro aufgefordert.

Ratschlag:

Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls! Unsere Kanzlei sind bereits Fälle bekannt geworden, in denen kostenträchtige einstweilige Verfügungen beantragt worden sind.

Wir raten Ihnen im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist einen im Gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Abmahnung auf Ihre Berechtigung hin überprüfen zu lassen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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