Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz vom 26.05.2015

Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz vom 26.05.2015

Uns liegt in unserer Rechtsanwaltskanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e. V.“ (AGW) zur rechtlichen Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, innerhalb einer Zeitungsanzeige gegen § 3 Satz 2 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen zu haben. Konkret wird beanstandet, dass unsere Mandantschaft innerhalb der Anzeige eine Schmerztherapie und deren therapeutische Wirksamkeit beworben habe, obwohl diese nicht wissentlich belegt sei. Dies stelle einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG dar.

Sodann fordert der Verein in dem Abmahnschreiben unsere Mandantschaft zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung auf. In dieser ist für jeden Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro festgeschrieben. Außerdem wird die Begleichung einer „Abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 152,32 Euro verlangt.

WICHTIG:

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung genannten Vorwürfe ab. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auch keinesfalls ignorieren! Es könnte dann bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wir raten stattdessen dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben? Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.