Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Fareds Anwälte im Auftrag der Spinnin‘ Records BV – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung eines Musiktitels in Tauschbörse

Wir verteidigen aktuell gegen eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin‘ Records BV aus den Niederlanden.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über eine Tauschbörse den Musiktitel „Martin Garrix – Don’t look down“ zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen § 19a UrhG dar.

Im Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Hierbei raten wir zu äußerster Vorsicht! Eine solche Unterlassungserklärung bindet Sie für lange Zeit. Deshalb raten wir dringend dazu, im Falle einer Abmahnung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Einzelfall persönlich.

Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Zahlung von 389,50 € aufgefordert. Hierin seien 200,00 € Schadensersatz, 20,00 € Ermittlungskosten und 169,50 € Rechtsanwaltskosten enthalten.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Fareds Anwälte erhalten?

Lassen Sie sich sodann von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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