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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH.

Uns erreichten mehrere aktuelle Mahnbescheide, die durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH beantragt und erlassen wurden.

In den uns vorliegenden Mahnbescheiden Kosten im Bereich um die 1000, 00 € gefordert, die wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung gefordert werden.

Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach „niemand vergessen wird“.

Hintergrund der neuen Welle von Mahnbescheiden sind die aktuellen BGH- Entscheidungen vom 11.06.2015.

Seitens des BGH wurde bestätigt, dass der Abgemahnte einen glaubhaften und plausiblen abweichenden Vortrag zum wahren Täter erbringen muss. Gelingt dies nicht, bleibt es bei der Vermutungswirkung zulasten des Anschlussinhabers. Dies entspricht im Grunde der bisherigen Rechtsprechung.

Der eigentliche Beweggrund für die Vielzahl der beantragten Mahnbescheide dürfte der vom BGH für angemessen gehaltene Schadensersatz sein. So hält der BGH bei Musikwerken einen Lizenschadensersatz von 200,00€ pro Musikwerk für angemessen. Bei einer Vielzahl der bekannten Abmahnfälle handelt es sich gleich um mehrere Musikwerke, die im Rahmen eines Musiksamplers oder Chartcontainers öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen. Dies macht die Sache denklogisch sehr lukrativ.

Entscheidend für Adressaten solcher Mahnbescheide ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Richtig reagieren!

Die immer häufiger anzutreffende Konstellation eines Mahnbescheides zeigt eindeutig, dass es sinnvoll ist, sich bereits bei Erhalt einer Abmahnung mit dieser auseinander zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.

Je früher reagiert wird, desto bessere Ergebnisse lassen sich erzielen.

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid durch Mandanten vorgelegt. Hier heißt es sodann im Regelfall: LEIDER ZAHLEN!

Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.

Auch in diesem Verfahrensstadium lassen sich noch vergleichsweise Regelungen mit der Gegenseite treffen, um die Angelegenheit einer Erledigung zu zuführen.

Abgemahnte sollten sich unbedingt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber derjenige ist, der das Werk im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat, da in vielen Fällen nunmehr auch eine Haftung als Störer entfallen dürfte.

Unsere Kanzlei verfügt mittlerweile über eine nahezu fünfjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Filesharing - Forderungen. Da wir die Abmahnkanzleien und deren Reaktionsweise gut kennen, ist dies für unsere Mandanten stets ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Sollten auch Sie Interesse an einer Beratung oder Verteidigung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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