Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Rechtsanwaltes Karl- Heinz Mrosko im Auftrag der Frau Simone Obenauf – Vorwurf: Verstöße gegen das UWG auf eBay

Abmahnung des Rechtsanwaltes Karl- Heinz Mrosko im Auftrag der Frau Simone Obenauf – Vorwurf: Verstöße gegen das UWG auf eBay

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Karl- Heinz Mrosko im Auftrag der Frau Simone Obenauf vor.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgehalten, innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay Waren zum Kauf angeboten zu haben und dabei einen Wettbewerbsverstoß gegen die Vorschriften des Widerrufsrechtes begangen zu haben. Es wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

Das neue Widerrufsrecht ab dem 13.06.2014 im Überblick

- neue Musterwiderrufsbelehrung

- einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen

- maximales Ende der Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechtes nach 12 Monaten und 14 Tagen

- keine Pflicht zur Ausübung des Widerrufsrechtes in Textform, sondern jetzt auch telefonisch möglich

jedoch: ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher nötig; die alleinige Rücksendung der Ware genügt nicht mehr

- Vorhalten eines Widerrufsformulars durch den Onlinehändler

- Wegfall der 40,00 €-Klausel

- dynamische Angabe der Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten? In Ihrem konkreten Einzelfall sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es muss geprüft werden, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffend sind oder nicht.

Beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Sodann wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € gefordert.

Beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Darüber hinaus enthält die Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe von 3.500,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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