Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 06.08.2015

Weitere Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 06.08.2015

Derzeit liegt uns erneut eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., zur Bearbeitung vor.

Dem Adressaten der Abmahnung werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) im Rahmen des Verkaufes von Textilien über einen gewerblichen eBay- Account vorgeworfen.

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden seitens des Interessensverbandes gegen unsere Mandantschaft folgende Vorwürfe erhoben:

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

- Werbung mit “versichertem Versand“

- Fehlender Hinweis auf den Preisbestandteil der Umsatzsteuer

- Vertragstextspeicherung

Sodann wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

WICHTIG: Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Konkret sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Wir warnen davor, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen oder nicht, ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung nach unserer Auffassung nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen raten wir Ihnen dazu, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Nach Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts sollte ggf. sodann eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Bieten Sie ebenfalls im Internet Artikel zum Kauf an?

Wir erstellen Ihnen gerne für Ihren Shop, Ihren eBay-Account oder Ihre Homepage rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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