Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrecht- Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider wegen Verwendung von zwei Fotos über eBay Kleinanzeigen vom 11.08.2015

Urheberrecht- Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider wegen Verwendung von zwei Fotos über eBay Kleinanzeigen vom 11.08.2015

Am 18.08.2015 haben wir im Rahmen einer Erstberatung Kenntnis von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrage des Herrn Ralph Schneider erlangt.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass innerhalb eines Angebotes auf der Internethandelsplattform eBay- Kleinazeigen zwei urheberrechtlich geschützte Bilder des Herrn Ralph Schneider ohne dessen Zustimmung verwendet worden sein sollen.

Die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ohne Zustimmung des Urhebers stellt eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 13, 19a UrhG dar. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird Auskunft über die Herkunft des Bildes, Anzahl der Vervielfältigungen, sowie Dauer der öffentlichen Zugänglichmachung verlangt.

Weiterhin wird von unserer Mandantschaft Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 1.395,00 € pro Bild, mithin 2.790,00€ gefordert. Ferner wird zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 € aufgefordert.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es besteht die Gefahr einer kostenträchtigen Einstweiligen Verfügung. Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Je nach Einzelfall lassen sich die Kosten zurückweisen oder eine vergleichsweise Erledigung unter der Bedingung einer Kostenreduzierung erreichen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.