Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen irrführender Bewerbung von Silberschmuck

Wir stellen in den vergangenen Wochen und Monaten fest, dass wir häufiger Abmahnungen wegen der vermeintlichen irreführenden Bewerbung von Silber oder Goldschmuckstücken erhalten.

Die uns durch unsere Mandantschaft vorgelegte Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart enthält den Vorwurf, dass unsere Mandantin einerseits mit der Bezeichnung „Silberschmuck“ auf eBay geworben habe, obwohl es sich nicht um massives Silber handele.

Andererseits wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese mit einer Feingehaltsangabe im Zusammenhang mit der Bezeichnung „plattiert“ geworben habe, obwohl dies nach dem sogenannten Feingehaltsgesetz verboten sei.

Festzuhalten dürfte sein, dass die Bewerbung von Silberschmuck ohne den Zusatz „plattiert“ oder „versilbert“ als irreführende Handlung bezeichnet werden dürfte. Nach der derzeitigen Rechtsprechung gilt dies auch nach unserer Auffassung dann, wenn in der näheren Artikelbezeichnung darauf hingewiesen wird, dass es sich um plattierten bzw. versilberten Schmuck handelt.

Ob jedoch bei der Bewerbung von versilberten Schmuck mit der zusätzlichen Bezeichnung „plattiert“ oder „versilbert“ und der gleichzeitigen Angabe eines Feingehaltes tatsächlich ein Verstoß gegen das Feingehaltsgesetz gegeben ist, halten wir durchaus für zweifelhaft. Soweit man nämlich darauf hinweist, dass es sich um ein versilbertes Schmuckstück handelt, und das entsprechend aufgebrachte Silber einen bestimmten Feingehalt aufweist, stellt dies nach unserem Dafürhalten keine irrführende, d. h. unwahre Angabe dar. Rechtsprechung zu dieser Thematik ist diesbezüglich auch nicht zu erkennen. Zwar gibt es ein Urteil, das sich mit dieser Problematik im Rahmen eines Gewährleistungsstreites auseinandergesetzt hat. Jedoch können wir keinerlei Urteil erkennen, welche sich unter diesen Gesichtspunkten auf ein etwaiges unlauteres Verhalten eines Mitbewerbers bezieht.

Dennoch ist zu konstatieren, dass bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale diese unbedingt ernst zu nehmen sind. Es handelt sich bei der Wettbewerbszentrale um eine anerkannte und seriöse gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft.

Gerade im Hinblick auf die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte Vorsicht geboten sein. Diese sollten im Falle der Berechtigung der Abmahnung definitiv durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz modifiziert werden, so dass unnötige Zuwiderhandlungen oder eine unnötige zu hohe versprochene Vertragsstrafe vermieden wird.

Wir haben bereits eine hohe zweistellige Zahl von Mandanten gegen Abmahnungen der verschieden Wettbewerbszentralen und weiteren Wettbewerbsvereine vertreten.

Sollten Sie eine Abmahnung einer Wettbewerbszentrale oder eines Wettbewerbsvereines erhalten haben, senden Sie uns diese für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zu. Wir melden uns sodann bei Ihnen umgehend telefonisch zurück. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.

Wir erstellen Ihnen gerne auch für Ihren Shop, Ihren eBay-Account oder Ihre Homepage rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns, wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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