Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Sönke Semmelhaack aus Kollmar vom 14.08.2015 wegen etwaiger Verstöße im Rahmen eines Online-Angebots

Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Sönke Semmelhaack aus Kollmar vom 14.08.2015 wegen etwaiger Verstöße im Rahmen eines Online-Angebots

Unser Mandant betreibt unter der Internetseite „www.hood.de“ einen Onlineshop, in dem er unter anderem Software zum Kauf anbietet. Der Absender der Abmahnung, Herr Sönke Semmelhaack aus Kollmar bietet ebenfalls Produkte unter der Internethandelsplattform Amazon zum Kauf an.

In der Abmahnung werden unserer Mandantschaft konkret folgende Verstöße vorgeworfen.

  1. Fehlende Belehrung über Form und Fristbeginn des Widerrufs
  2. Fehlende Belehrung über Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts
  3. Keine Angabe von Telefonnummer, Email-Adresse und Faxnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung
  4. Fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum

Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 865,00 € Rechtsanwaltskosten gefordert.

Unserer Meinung nach ist diese Abmahnung aus bestimmten rechtlichen Gründen angreifbar. Sie sollten daher nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass hierin eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für jeden schuldhaften Verstoß festgeschrieben wird und nicht von dem sogenannten „Hamburger Brauch“ gebraucht gemacht wird. Sie sollten diese Abmahnung jedoch auch keinesfalls ignorieren! Es könnte dann bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Jede Abmahnung ist individuell und bedarf daher stets einer Einzelfallüberprüfung. Häufig lohnt sich auch ein fachkundiger Blick in den Shop des Gegners. Denn nicht selten ist es so, dass auch Abmahner Fehler in ihren eigenen Onlineauftritten vorhalten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf das Institut der Abmahnung höchst spezialisiert. In der Vergangenheit konnten die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte mittlerweile in mehreren tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts Mandate übernehmen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

W:\Neue Artikel III\Julian\Abmahnung Sönke Semmelhaack.docx

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