Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wurde ignoriert - Kanzlei Waldorf Frommer beantragt Mahnbescheid wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Wir verteidigen aktuell Mandanten gegen die Tele München Fernseh GmbH, vertreten durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer. Letztere hatten unsere Mandantschaft im November 2011 wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Unsere Mandantschaft, die wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertraten, hatte diese Abmahnung sodann ignoriert und keine Zahlungen geleistet.

Im August diesen Jahres, mithin ein knappes Jahr später, wurde unserer Mandantschaft sodann ein Mahnbescheid des Amtsgerichts Coburg zugestellt, welchen die Gegenseite beantragt hatte.

In dem Mahnbescheid werden ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 €, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €, Verfahrenskosten in Höhe von 170,50 €, sowie Zinsen von insgesamt 40,85 € gefordert. Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.317,35 €.

Mit Mandatsübernahme haben wir sodann Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Dieser vorliegende Fall zeigt eindrucksvoll, wie gefährlich es sein kann, eine Abmahnung zu ignorieren. Die nunmehr geforderten Kosten liegen deutlich über denen, die zunächst in der Abmahnung geltend gemacht wurden.

Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten?

Sie sollten sodann umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Hilfe zur Seite und beraten Sie dahingehend, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Dann sollten Sie diese, wie dieser Fall zeigt, auf keinen Fall ignorieren! Die Gegenseite wird Sie erfahrungsgemäß gerichtlich in Anspruch nehmen. Jedoch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem könnten erhöhte Vertragsstrafen drohen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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