Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Total War – Rome II“

Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH aus Österreich. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung gem. §§ 97, 69c, 19a UrhG an dem Computerspiel „Total War – Rome II“. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf des Anbietens zum Download in einer Online-Tauschbörse.

Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 800,00 €.

Sollten Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei rka erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies könnte die Gegenseite dazu veranlassen, ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten.

Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung muss dringend abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem können erhöhte Vertragsstrafen drohen.

Unser Rat an Sie, wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Bleiben Sie ruhig
  • Notieren Sie gesetzte Fristen
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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