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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der VFL Wolfsburg Fussball GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 29.09.2015

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der VFL Wolfsburg Fussball GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 29.09.2015

Derzeit sind wir mit der Verteidigung einer Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der VFL Wolfsburg Fussball GmbH mandatiert.

Bereits in der Vergangenheit haben wir über ähnlich gelagerte Abmahnungen von Fussballvereinen, wie Borussia Dortmund, dem 1. FC Köln, Werder Bremen oder Bayer Leverkusen berichtet.

Nunmehr lässt auch die VFL Wolfsburg Fussball GmbH wegen vermeintlicher Verstöße gegen die ATGB Abmahnungen aussprechen und fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Unsere Mandantschaft soll über die Internethandelsplattform eBay eine Eintrittskarte des VFL Wolfsburg zum Kauf über eBay angeboten zu haben und dabei gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verstoßen haben:

1. Fehlende Abbildung der ATGB

2. Keine „Sofort-Kauf“-Auktion

3. Öffentliches Anbieten über eBay

Unsere Mandantschaft wird in Folge dessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die anliegende Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Wir raten Ihnen, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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