Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Dr. Rehse und Partner mahnt im Auftrag der Werner Bußmann GmbH wegen etwaiger Wettbewerbsverstöße ab

Die Kanzlei Dr. Rehse und Partner mahnt im Auftrag der Werner Bußmann GmbH, einem Anbieter von Busreisen, ab. Mit der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung sind wir kürzlich mandatiert worden.

Welche Vorwürfe beinhaltet die Abmahnung?

Unserer Mandantschaft, ebenfalls Anbieter von Busreisen, wird vorgeworfen, keine Urkunde über einen geschlossenen Reisevertrag zu übermitteln.

Außerdem würde unsere Mandantschaft keine Angaben zur Art, Lage, Kategorie oder Komfort der Unterbringung machen. Des Weiteren würde unsere Mandantschaft keinen Reisesicherungsschein überreichen. Gegenstand der Abmahnung sind also reiserechtliche Bestimmungen des BGB.

Was verlangt die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 € verlangt.

Was ist bei Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun?

Sie sollten unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da die Gegenseite sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte.

Beigefügte Unterlassungserklärung

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Diese beinhaltet eine feste Vertragsstrafen-Regelung für den Fall jeder schuldhaften Zuwiderhandlung in Höhe von 5.000,00 €. Stattdessen sollte ggf. in ihrem konkreten Einzelfall eine modifizierte Erklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten?

Die Abmahnung muss dann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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