Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH wegen Angebot von Eintrittskarten über eBay- Kleinanzeigen vom 30.09.2015

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH wegen Angebot von Eintrittskarten über eBay- Kleinanzeigen vom 30.09.2015

Am 05.10.2015 wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH beauftragt.

In den letzten Jahren hat unsere Kanzlei bereits erfolgreich gegen derartige Abmahnungen unterschiedlicher Fussballvereinen, wie Borussia Dortmund, dem 1. FC Köln, Werder Bremen, Bayer Leverkusen, Eintracht Braunschweig oder auch dem FC Augsburg verteidigt.

Aktuell lässt auch die FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH wegen vermeintlicher Verstöße gegen die ATGB Abmahnungen aussprechen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Zahlung einer Kostenpauschale von 250,00€ aufgefordert.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, er habe über eBay- Kleinanzeigen zwei Eintrittskarten für ein Heimspiel des FC Ingolstadt zum Kauf über eBay angeboten. Innerhalb des Angebotes sollen folgende Regelungen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) missachtet worden sein:

1. Keine Abbildung der ATGB

2. Öffentliches Anbieten der Karten bei eBay- Kleinanzeigen

3. Anbieten der Karten mit einem Preisaufschlag über 10%

Die vorbenannten Vorwürfe werden auf Ziffer 10.2. der Allgemeinen Ticketbedingungen der FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH gestützt.

Handlungsempfehlung:

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die anliegende Unterlassungserklärung. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig für Sie formuliert. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Im Falle eines Ignorierens der Abmahnung drohen neben Sanktionen von Vereinsseite auch gerichtliche Schritte.

Im Rahmen der Verteidigung gilt es zunächst zu klären, ob Sie Kenntnis von den ATGB hatten und diese wohlmöglich durch den direkten Erwerb beim Verein akzeptiert haben, so dass diese Vertragsgegenstand geworden sind.

Erfahrungsgemäß lassen sich diese Angelegenheiten einer vergleichsweisen Erledigung verbunden mit einer Kostenreduzierung zuführen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.