Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Betreiber einer Ferienwohnung wegen Filesharing abgemahnt durch Kanzlei Waldorf Frommer – Was ist zu tun?

Wir haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer verteidigt. Jetzt liegt uns erneut eine solche Abmahnung vor, in der der Betreiber einer Ferienwohnung wegen vermeintlichem Filesharing abgemahnt wurde. Wie sollte man sich als Betreiber einer Ferienwohnung in solch einem Fall verhalten?

In dem uns vorliegenden Fall geht es um den Film „Escape Plan“, an dem die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Urheberrechte innehabe. Dieses Filmwerk sei über den Anschluss unseres Mandanten in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden. Darin sei ein Verstoß gegen §§ 97, 69c 19a UrhG zu sehen.

Der Internetanschluss, über den die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, wird ausschließlich von den Gästen der Ferienwohnung genutzt. Auch wurden die Gäste darüber belehrt, dass diese die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten haben.

Es stellt sich daher die Frage, wie Ferienwohnungs-, Hotel- oder Pensionsbetreiber mit einer urheberrechtlichen Abmahnung umgehen sollten.

Wichtig für Sie als Hotelbetreiber:

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 18.08.2010 (Az: 2-6 S 19/09 entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Filesharing der Gäste haftet, sofern das WLAN-Netzwerk verschlüsselt wurde und die Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurden. Ebenso hat das Amtsgericht Koblenz mit Urteil vom 18.06.2014 (Az: 116 C 145/14) entschieden.

Wichtig für Sie als Betreiber einer Ferienwohnung ist daher die Beachtung folgender Punkte:

1. Sie müssen ihr WLAN-Netzwerk entsprechend der Sicherheitsstandards verschlüsseln

2. Sie müssen Ihre Gäste darauf hinweisen, dass diese die gesetzlichen Vorschriften zu beachten haben. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen für Sie rechtssichere Nutzungshinweise für Ihr WLAN-Netzwerk

Andernfalls können Ihnen kostenintensive Abmahnungen drohen. In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird so beispielsweise neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 € verlangt.

Haben Sie ebenfalls als Hotelbetreiber eine solche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

Vorbeugend sollten Sie als Hotelbetreiber stets darauf achten, die oben genannten beiden Voraussetzungen für eine rechtssichere WLAN-Nutzung Ihrer Gäste zu erfüllen. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung und erstellen wir Ihnen eine rechtssichere Nutzungsvereinbarung, in denen Ihre Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen werden.

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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