Aktuelle Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte vom 02.10.2015
Am 12.10.2015 wurde uns eine Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH vorgelegt.
Innerhalb der Abmahnung wird die Ausstrahlung der Übertragung des Spiels 1860 München gegen 1. FC Kaiserlautern aus der 2. Bundesliga innerhalb eines Vereinsheimes, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte (Gaststättenrechte) zu besitzen, vorgeworfen.
Insoweit wird ausgeführt, dass die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG die exklusiven Rechte zur Vorführung, sowie der öffentlichen Wiedergabe für die Spielzeit 2015/2016 hält.
Von unserer Mandantschaft wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 3018,00 € als gefordert. Im Falle des Abschlusses eines Abonnementvertrages würde der Schadensersatz auf pauschal 500,00€ reduziert.
Ferner wird die Abgabe einer erweiterten Unterlassungserklärung gefordert. So liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.001,00 € an.
Vorgehensweise:
Da die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Falle der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach unserer Erfahrung konsequent Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen stellt, sollte grundsätzlich erwogen werden, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nach erfolgter Überprüfung des Sachverhaltes abzugeben.
Bitte in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen!
Soweit beispielsweise nachweislich kein Sky gezeigt wurde, sollte erwogen werden, die geltend gemachten Ansprüche konsequent zurückzuweisen.
Je nach Einzelfallgestaltung sollte jedoch mit dem beratenden Anwalt unbedingt darüber gesprochen werden, ob eine modifizierte, d.h. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies alles ist jedoch eine Frage des Einzelfalles. Entscheidend ist, wie so oft, die Beweislage, da die Gerichte nach unserer Erfahrungen tendenziell dazu tendieren, den Ausführungen der Sky-Kontrolleure zu folgen, wenngleich wir bereits gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten an verschiedenen Gerichten in Deutschland gewinnen konnten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so können wir Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte.
Sollten Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage, Mahnbescheid oder bereits einen Vollstreckungsbescheid der Firma Sky erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.
Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de