Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 05.10.2015

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung vor.

Hintergrund der Abmahnung:

Unsere Mandantschaft wird vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay Fanartikel wie u.a. Schuhe zum Kauf angeboten habe und diese dabei mit der Marke „BVB“ beworben zu haben. Die Abmahnung wird auf eine Verletzung der Markenrechte der BVB Merchandising GmbH gestützt.

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Zur Sanktionierung werden die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte:

- Anzahl der verkauften Artikel

- Einkünfte und Gewinn hieraus

gefordert. Nach Auskunftserteilung wird die Gegenseite einen Lizenzschadensersatz geltend machen.

Bereits im Abmahnschreiben werden Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,00€, mithin einem Betrag von 1.044.40€ geltend gemacht.

Ratschlag:

Sie sollten auf keinen Fall die beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und stellt u. U. ein Schuldeingeständnis dar. Sie würden sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen jegliche möglichen Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, können erfahrungsgemäß Vergleiche unter der Bedingung einer Kostenreduzierung geschlossen werden.

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten gegen eine Abmahnung der vorliegenden Art verteidigt. Daher weisen wir entsprechende Fachkenntnisse auf und kennen die Gegenseite bereits gut.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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